Informationen zur Bundesförderung (EAG)

Geförderte Anlagen
Es werden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 0 kWp bis 1000 kWp sowie Anlagen mit Speichersystemen gefördert. Bitte beachten Sie, dass die Umsatzsteuerbefreiung für private Haushalte nicht mit der EAG-Förderung kombinierbar ist.

Fördersätze

KategorieLeistungsbereichFördersatz
A0 bis 10 kWpfix 195 € / kWp
B10 bis 20 kWpfix 185 € / kWp
C20 bis 100 kWpmax. 150 € / kWp
D100 bis 1000 kWpmax. 140 € / kWp
Speicherbis 50 kWh (max. 2 x kWp)fix 200 € / kWh

Besondere Hinweise zur Förderung
Die Förderhöhe für die Kategorien C und D kann bei der Antragstellung unterboten werden, wodurch eine Vorreihung des Antrags erfolgt. In diesem Fall wird die Reihenfolge nach dem niedrigsten Angebot festgelegt. Die Kategorien A und B werden hingegen strikt nach dem Zeitpunkt der Antragstellung gereiht.

Förderung von Speichersystemen
Das EAG fördert Speichersysteme nur in Kombination mit einer Photovoltaikanlage. Nachträgliche Installationen von Speichersystemen werden nicht mehr gefördert.

Weitere Details finden Sie auf der Website der Abwicklungsstelle des EAG: www.eag-abwicklungsstelle.at

Informationen zur Bundesförderung (Umsatzsteuerbefreiung)

Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung
Als Privatkunde mit einer Photovoltaikanlagenleistung von unter 35 kWp profitieren Sie von der Umsatzsteuerbefreiung bis mindestens zum 31.12.2025.

Rechnungsstellung
In diesem Fall wird unsere Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt.

Speichersysteme
Die Umsatzsteuerbefreiung gilt ausschließlich für Speichersysteme, die gleichzeitig mit einer Photovoltaikanlage installiert werden. Achten Sie darauf, dass die Speicherkapazität das Doppelte der PV-Leistung nicht überschreiten darf.

Kombination mit EAG-Förderung
Die Umsatzsteuerbefreiung ersetzt die Bundesförderung über das EAG und kann nicht mit dieser kombiniert werden.

Informationen zur Landesförderung

Förderung der Photovoltaikanlage
Gefördert werden die ersten 20 kWp sowie eine Erweiterung der PV-Anlage um bis zu 20 kWp mit einem Fördersatz von 250 € pro kWp.

Voraussetzung:

  • Die Anlage muss auf einem Hauptwohnsitz mit privater Nutzung installiert werden.
  • Das Kontingent der Wohnbauförderung darf noch nicht ausgeschöpft sein.
  • Die PV-Anlage darf nicht bereits Teil einer Wohnbauförderung sein.


Förderung von Speichersystemen
Für die ersten 10 kWh eines Speichersystems wird eine Förderung von 150 € pro kWh gewährt. Diese Förderung gilt auch für Betriebe mit einem Firmenstandort am gleichen Ort wie die PV-Anlage.

Gerne Informieren wir Sie über weitere Bundes Förderungen (Große- und Mittlere Stromspeicher, Energieautarker Bauernhof, Wallbox usw.)

Weitere Details finden Sie auf der Website der Abwicklungsstelle des klimafonds: www.klimafonds.gv.at

Datenschutz

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